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  Fahren eines Quads in Österreich, welcher Führerschein?
 
Fahren eines Quads in Österreich, welcher Führerschein?

Bis 400Kg und max 40km/h reicht ein A1 Schein
Ab 400kg Eigengewicht (X8 zb.408kg.) oder über 40Km/h muss ein B Schein vorhanden sein.

So schauts derzeit aus:

Auszug aus dem Gesetzestext von
Help.GV.at

Klasse Beschreibung
AM
Motorfahrräder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
A
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
B1
Die Führerscheinklasse B1, die auf dem Scheckkartenführerschein vorgesehen ist, ist eine optionale Klasse der 3. EU-Führerschein-Richtlinie und wurde von Österreich nicht übernommen. Lenkberechtigungen für diese Klasse werden daher in Österreich nicht erteilt.
B
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahre) [nationale Bestimmung]
Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet, nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist [nationale Bestimmung]
Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt
Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg) bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, sofern davor eine theoretische und praktische Ausbildung (keine Prüfung) im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten absolviert wurde (Code 96)

Es ist eigentlich verständlich!
Mit dem A-Schein darf ich nur ein Quad bis 40km/h und kein größeres Quad fahren!

Eine Strafe weil ohne A Schein gefahren wurde, ist zwar wegen mancher unwissender Polizisten möglich, aber nicht Gesetzeskonform.

Danke Hermann für diese Info
 
 
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