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  Fragen und Antworten
 

Ganz zum Anfang haben wir einen einen interessanten Link für euch.


Was ist ein Quad oder ATV?

Ein Quad (zu lat. quadri- „vier-“) oder ATV (All Terrain Vehicle) ist ein kleines Kraftfahrzeug für ein bis zwei Personen mit vier Rädern oder seltener mit vier Gleisketten, häufig mit dicken Ballonreifen als Geländefahrzeug.

Quads sind Sportfahrzeuge, ATV dagegen sind eher Arbeitsgeräte und für den extremen Einsatz im Gelände (4x4) gedacht. Der Fahrersitz besitzt beim Quad und bei den meisten ATVs Sattelform, die Lenkung wird über eine Lenkstange betätigt. Bei den bisher noch selteneren Side-by-Side-Fahrzeugen, die aus den ATVs abgeleitet sind, werden Sitze ähnlich dem Autositz verbaut, die Lenkung wird über ein Lenkrad bedient. Man kann aber auch mit dem ATV und dem Side-by-Side-Fahrzeug durchaus sportlich fahren. Als Kraftfahrzeug können diese Fahrzeuge sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgerät dienen. ATV und Side-by-Side-Fahrzeuge werden auch beim Militär, für das diese Fahrzeuge ursprünglich entwickelt wurden, zur Personenbeförderung eingesetzt.

Wo kommt das Quad/ATV her?
Beim Royal Enfield Quadricycle dürfte es sich um das erste Quad überhaupt handeln.
Bisher nahm man an, sass das Ur-Quad 1962 in Deutschland von der Firma Faun für die Bundeswehr entworfen wurde.  Es war der Kraftkarren, genannt „KRAKA“. Von diesem wurde aber kein Nachfolgemodell entwickelt.
Mit dem Produktionsjahr 1898 buxiert die Traditionsmarke Royal Endfield das Kraka-Quad freilich deutlich aus dem Rennen um den Rang des ältesten Quads.

Die Vorläufer der Quads aus der jüngeren Vergangenheit waren, ursprünglich von Honda entwickelte, dreirädrige All-terrain (Motor)cycles (ATC). Sie wurden auch Tri-Z genannt. Absatzmarkt waren die USA, hier tauchten die Fahrzeuge als erstes auf. Die Dreiräder waren zunächst nur als Fun-Gefährte für die südkalifornischen Wüsten gedacht.
Die Fahrwerksgeometrie dieser Dreiräder ist extrem gewöhnungsbedürftig. Die Motorkraft wird auf eine starre Hinterachse ohne Schwinge übertragen, auf der zugleich das meiste Gewicht des Fahrers lagert. Das vordere Rad ist kaum belastet, es wird beim Gasgeben sogar regelrecht entlastet. Kontrollierte Lenkbewegungen sind somit beinahe unmöglich. Eine Fahrwerksfederung wurde nicht verbaut. Diese Aufgabe mußten ausschließlich Ballonreifen übernehmen. Die Folgen dieser sehr einfachen und unausgereiften Konstruktion waren zahlreiche schwere Unfälle in den USA. Die Verbraucherschützer setzten schließlich ein Vertriebsverbot für diese Dreiräder durch. Da der Markt jedoch zu lukrativ schien, entschärfte die Firma Suzuki die Fahrzeuge, spendierte ihnen ein viertes Rad und schuf damit das erste Quad, die Suzuki LT 125. Mit der Zeit wurde der Aufbau der Fahrzeuge, zum Beispiel die Federung oder die Motoren, immer weiter verbessert. Sie wurden zunächst von Landwirten für die Arbeit auf ihren großen Weiden, dann als Transportfahrzeug und später auch als Sportgerät eingesetzt. Im Sportbereich setzt sich das Quad immer weiter durch, inzwischen werden in vielen Ländern offizielle Quad-Meisterschaften ausgetragen.

Mit welcher Fahrerlaubnis darf ich ein Quad/ATV fahren?

Auf Privatgrundstücken kann selbstverständlich jeder sein Fahrzeug auch ohne Führerschein benutzen, im öffentlichen Straßenverkehr genügt die Fahrerlaubnis der Klasse B für Pkw (früher Klasse 3).
Ab Februar 2005 ist eine neue Führerscheinklasse “S” für 50er geschaffen worden, die Quad-Fahren ab 16 Jahren ermöglichen soll.

Helmpflicht
Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht. 
“Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ 
So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.
 Ab dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal, ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht. Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandkasten und sogar ein Warndreieck mitgeführt werden. Diese sind mittlerweile bei den großen Versandhändlern problemlos zu bekommen, meist auf die besonderen Platzverhältnisse bei Quads und ATVs angepasst. Das Nicht-Mitführen führt genauso wie das Nichttragen eines Helmes bei Kontrollen zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.

Wie lasse ich ein Quad/ATV zu?

Die Fahrzeuge werden in der Regel als reines Geländefahrzeug nach Europa importiert und müssen für die Straßenzulassung aufwändig von den Importeuren bzw. Händlern umgerüstet werden. Bei der Umrüstung werden Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht und Tacho nach EC-Norm angebaut.
Hauptsächlich betroffen von diesen Umbaumaßnahmen sind die hubraumstarken Maschinen welche nach geltendem deutschen Recht nur mit einer Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschinen legal auf die Straße gebracht werden können. So muss, zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen, an diese Sportgeräte eine zweite Hauptbeleuchtungsanlage sowie eine Anhängerkupplung montiert werden. Diese Art der Zulassung hat aber einen Vorteil. Da Quads in der Regel Benzinmotoren haben, muss keine Abgasuntersuchung gemacht werden, da es für Benziner in dieser Zulassungskategorie keine Grenzwerte gibt.
Sehr viele Maschinen der Einsteigerklasse bis 300 ccm, werden serienmäßig mit COC-Papieren (EU-Homologation) geliefert und der EU-Norm entsprechenden Anbauteilen. So ist eine problemlose Zulassung als VKP möglich. Die COP-Papiere sind EU-weit gültig, so daß z. B. eine Maschine mit erster Zulassung in Deutschland nach einem Verkauf in ein anderes EU-Land auch dort zugelassen werden kann. Dies ist mit einer Zugmaschinenzulassung nicht möglich.

...Und die Versicherung?
Quads und ATVs mit einem Hubraum über 50 ccm werden in der Versicherung meist als PKW, also nicht wie irrtümlich von vielen angenommen als Kraftrad, eingestuft. Die niedrigste Versicherungsstufe ist 100 %.
Es gibt jedoch einige Versicherer die eine spezielle (günstige) Versicherungsklasse für Quads anbieten. Ein Preisvergleich ist daher angeraten.

 

 
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