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  Lof mit kleinen Schildern
 
"Mit der 1. VO zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, in Kraft seit 01.11.2012, können verkleinerte Euro-Kennzeichen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bzw. Anhänger auch bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h verwendet werden (die Geschwindigkeitsbegrenzung ist entfallen)."

Diese Änderung und die Tatsache dass Quads mit LoF zunehmend auch steuerlich vom FA lediglich als Zugmaschine besteuert werden (Jahresbeitrag 22,00€ für 700R) machen die Erteilung des kleinen Kennzeichens 255x130mm nun auch amtlich leichter. Bis es sich in die letzten Amtsstuben herumgesprochen haben mag wird natürlich noch Zeit vergehen ...

Hier nochmal zum Nachlesen:
und


 
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